Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1
Was erwartet mich in der Therapie?

In der ersten Therapiesitzung benötigen wir ihre Verordnung und eventuell ärztliche Befunde/ Rehaberichte.

Zuerst erfolgt die Anamnese/Diagnostik in Begleitung der Eltern/Angehörigen. Anschließend werden Therapiewünsche und -ziele besprochen.

Die Therapie findet 1-3x pro Woche statt. Die Einheiten können zwischen 30/45/60 Min betragen, abhängig davon wie viel der Arzt verordnet hat.

2
Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, damit die Therapie erfolgreich ist?

Termine regelmäßig wahrnehmen. Wenn Sie sich für eine logopädische Therapie entscheiden, ist es für die nächsten Wochen/ Monate notwendig, dass Sie die Termine stressfrei unterbringen können.

Eigentraining Zuhause durchführen. Die Frequenz und Qualität der Übungen machen den Therapieerfolg aus. Ich geben Ihnen das Handwerkzeug, Sie selbst üben das Handling.

Motivation. Zwar gestalte ich die Therapie interessant, alltagsorientiert und humorvoll, jedoch ist eine grundliegende Bereitschaft an der Therapie teilzunehmen absolut maßgebend.

3
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie können mich per Telefon erreichen, per Email oder über das Kontaktformular.

4
Wer trägt die Kosten?

Gesetzlich Versicherte:
Hier übernimmt die gesetzliche Gesundheitskasse bis zum 18. Lebensjahr die vollen Kosten der Therapie. Ab dem 18. Lebensjahr zahlen Sie 10% der Therapiekosten plus 10 Euro pro Verordnung an die logopädische Praxis, sofern Sie nicht befreit sind.

Privatversicherte:
Zunächst übernehmen die Privatversicherten selbst die Kosten der Therapie und reichen die Rechnung inklusive der Verordnung bei Ihrer privaten Gesundheitskasse ein. Wieviel Sie als Privatversicherter von Ihrer Gesundheitskasse zurückerstattet bekommen, hängt von Ihrem vereinbarten Tarif ab. Hier ist es ratsam sich vor Therapiebeginn bei der eigenen Gesundheitskasse zu informieren.

5
Woher bekomme ich eine Verordnung?

Das Rezept (Heilmittelverordnung) wird u.a. von ihrem Hausarzt, Ihrem Kinderarzt, Zahnarzt, Neurologen ausgestellt. Diese sollte nicht älter als 28 Tage sein. Ansonsten muss der Arzt eine neue Verordnung ausstellen. Falls die Therapie als Hausbesuch stattfinden darf, muss dies angekreuzt sein.